Entwicklungscoach, Wertevermittler, Eventmanagerin ... –
wenige Berufe sind so verantwortungsvoll, vielfältig und sinngebend wie der der Erzieherin oder des Erziehers.In Kindergärten, Familienzentren und anderen Einrichtungen bilden, erziehen und betreuen sie Kinder und Jugendliche. Wer gerne mit Kindern arbeitet und pädagogisch interessiert und kreativ ist, kann sich in dem Berufsfeld entfalten. Erzieher/innen begleiten Kinder professionell auf ihrem Entwicklungsweg, planen und dokumentieren den Erziehungsprozess und arbeiten eng mit den Eltern zusammen.Dabei kommt es auf Einfühlungsvermögen für die verschiedenen Lebenswelten von Kindern und Eltern an, gerade in multikulturellen Gruppen.
Und: Erzieherinnen und Erzieher sind ausdrücklich erwünscht!
Durch die Ausbildung werden sie dazu befähigt, in verschiedenen Arbeitsfeldern selbständig sozialpädagogisch zu arbeiten. Sie gestalten weitgehend eigenverantwortlich oder im Team ein ermutigendes Umfeld, das Kinder und Jugendliche unterschiedlicher sozialer oder nationaler Herkunft fördert und fordert.
Die Gesamtausbildungsdauer umfasst vier Jahre und gliedert sich in drei Abschnitte:
Weitere Informationen beim "Berufenet" der Arbeitsagentur.
Bewerber mit Fachabitur oder Abitur können sich für die dreijährige praxisintegrierte Ausbildung (PiA) bewerben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Unser Schulgeld setzt sich aus einem öffentlich geförderten Schulgeld in Höhe von derzeit 110,- Euro/Monat (52,80 Euro/Monat im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ)) sowie einem vom Studierenden bzw. den Erziehungsberechtigten zu zahlenden Eigenanteil zusammen. Ab dem Schuljahr 2024/2025 beträgt der Eigenanteil im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) 35,- Euro/Jahr, für das 1. und 2. Studienjahr, im Berufspraktikum, sowie für die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) 60,- Euro/Jahr. Es dient dem Zwecke der Kostendeckung für Schulbetrieb und Gebäudeunterhalt.
Da der Freistaat Bayern derzeit den sog. „Pflegebonus“ bezahlt, verzichten wir auf die Erhebung des Eigenanteils vom Schulgeld. Für den Fall, dass der „Pflegebonus“ nicht mehr gewährt wird, ist der Eigenanteil am monatlichen Schulgeld vom Studierenden bzw. den Erziehungsberechtigten zu entrichten.
Neben dem Schulgeld und von Zahlungen des „Pflegebonus“ unberührt erheben wir eine Verwaltungskostenpauschale (z.B. Kopierkosten, Kosten für Verbrauchs- und Verarbeitungsmittel) in Höhe von 137,50 Euro im SEJ, 165 € im ersten und zweiten Kurs der Ausbildung, 77,- Euro im Berufspraktikum jährlich. In der praxisintegrierten Ausbildung zahlen Sie jeweils 137,50 Euro pro Ausbildungsjahr.
Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,- Euro und bei Absage des bewilligten Schulplatzes 45,- Euro Bearbeitungsgebühr.
Die Ausbildung kann im Übrigen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Meister Bafög") gefördert werden. Dies trifft nur während des theoretischen Vollzeitunterrichtes (= 2 Jahre Schule) zu.