Noch stärker als bisher kooperieren Fachakademien mit sozialpädagogischen Einrichtungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind zugleich Studierende der Fachakademie für Sozialpädagogik und Auszubildende einer mit der Fachakademie kooperierenden sozial-pädagogischen Einrichtung. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Fachakademie für Sozialpädagogik.
Die Studierenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab. Darüber hinaus bedarf es der Zulassung durch die Fachakademie für Sozialpädagogik. Eine Praxisintegrierte Ausbildung kann nur aufnehmen, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und einen Vertrag mit einem geeigneten Träger einer kooperierenden sozialpädagogischen Einrichtung abgeschlossen hat.
Der Träger der kooperierenden sozialpädagogischen Einrichtung zahlt den Studierenden in Ausbildung eine Vergütung. Diese orientiert sich an der Ausbildungsvergütung der Auszubildenden im öffentlichen Dienst.
Die Studierenden in Ausbildung erhalten einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen und ggf. tarifvertraglichen Regelungen, von denen die Träger zugunsten der Studierenden in Ausbildung abweichen können. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.
Infos zur Bewerbung finden Sie unter hier. Die Bewerber werden von der Schulleitung gegebenenfalls zu Auswahlgesprächen eingeladen.