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Menschenrechte in der Ausbildung

Datum:
Veröffentlicht: 14.1.20
Von:
Ulrike Roppelt
Nach zwei grausamen Weltkriegen verkündete am 10. Dezember 1948 die Generalversammlung der Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Jeweils am 10. Dezember soll daran erinnert werden, dass Menschenrechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind. Hierzu wurde vom Deutschen Institut für Menschenrechte ein Bericht über die Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt.

Ein Schwerpunkt befasst sich mit der Menschenrechtsbildung in der Ausbildung von Erzieher*innen. Die Caritas-Fachakademie war in die Studie mit involviert. Lehrkräfte und Studierende der FAKS haben in Interviewgesprächen berichtet, wie kinder- und menschenrechtliche Themen in der Ausbildung thematisiert und diskutiert werden. Zudem konnten wir Beispiele gelungener Praxis aufzeigen sowie auf besondere Herausforderungen hinweisen. Die Kurzfassung des Menschenrechtsberichtes ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsbericht/menschenrechtsbericht-2019/

Weitergeben möchten wir an dieser Stelle den Dank des Deutschen Instituts für Menschenrechte an die Gesprächspartnerinnen der Caritas-Fachakademie:

Sehr geehrte Teilnehmende am Forschungsvorhaben „Menschenrechtsbildung als Qualitätsmerkmal in der Ausbildung von Erzieher_innen und Kindheitspädagog_innen“,

herzlichen Dank für Ihre Beteiligung und großartige Unterstützung im Rahmen unseres Forschungsvorhabens „Menschenrechtsbildung als Qualitätsmerkmal in der Ausbildung von Erzieher_innen und Kindheitspädagog_innen“.