Was ist die PiA?
Die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) ist eine dreijährige Ausbildungsform an Fachakademien für Sozialpädagogik, bei der schulische Ausbildung und praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung eng miteinander verzahnt sind.
Besonderheiten
- Vergütete Ausbildung über drei Jahre
- Feste Anstellung bei einem Träger während der gesamten Ausbildungszeit
- Enge Verzahnung von Theorie und Praxis
- Staatlich anerkannter Berufsabschluss „Erzieher:in“
- Direkter Berufseinstieg ohne anschließendes Berufspraktikum
- Erwerb des Abschlusses „Bachelor Professional in Sozialwesen“
Zugangsvoraussetzungen
Die Aufnahme richtet sich nach den Bestimmungen der Fachakademieordnung (FakO).
Mögliche Zugangswege
Abitur oder Fachabitur
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
- Nachweis eines sozialpädagogischen Praktikums von mindestens 200 Zeitstunden
Berufsausbildung
- Mittlerer Schulabschluss
- Abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
- Zusätzlich mindestens 200 Stunden sozialpädagogische Tätigkeit
Kinderpflege
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte:r Kinderpfleger:in
Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)
- Erfolgreich abgeschlossenes SEJ
Weitere Voraussetzungen
- Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Praxiseinrichtung
- Gesundheitliche Eignung
- Erweitertes Führungszeugnis gemäß den Vorgaben des Trägers
Ablauf der Ausbildung
Ausbildungsdauer
Die PiA-Ausbildung dauert drei Jahre.
Organisation
An der Caritas-Fachakademie Bamberg erfolgt die Ausbildung in einem Wechselmodell aus Schul- und Praxisphasen.
- Wechsel von Schul- und Praxiswochen
- Praxiszeiten während der Schulferien
- Feste Anstellung in einer Einrichtung während der gesamten Ausbildungsdauer
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung findet überwiegend in einer festen Einrichtung statt.
Zusätzlich sind folgende Praktika verpflichtend:
Tätigkeitsfeldwechsel
Zwei Praktikumsabschnitte mit jeweils mindestens 200 Stunden in einem anderen Arbeitsfeld.
Beispiele:
- Krippe
- Kindergarten
- Hort
- Jugendhilfe
- Heilpädagogische Einrichtung
- Offene Kinder- und Jugendarbeit
Grundschulpraktikum
- 40 Stunden Hospitation und Mitarbeit in einer Grundschule
Dadurch lernen die Studierenden unterschiedliche Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe kennen.
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung endet mit staatlichen Abschlussprüfungen.
Diese umfassen:
- Schriftliche Prüfungen
- Praktische Prüfungsanteile sowie mündliche Prüfungselemente
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Absolvent:innen:
- Die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte:r Erzieher:in“
- Den Abschluss „Bachelor Professional in Sozialwesen“ (DQR-Niveau 6)
Der Abschluss berechtigt zur Tätigkeit als pädagogische Fachkraft und eröffnet vielfältige Weiterbildungs- und Studienmöglichkeiten.
Vergütung während der Ausbildung
Die Vergütung wird durch den jeweiligen Träger festgelegt.
Viele Träger orientieren sich an den tariflichen Ausbildungsvergütungen des TVöD oder der AVR.
Beispielhafte Bruttovergütung
- PiA 1: ca. 1.340–1.415 €
- PiA 2: ca. 1.402–1.477 €
- PiA 3: ca. 1.503–1.578 €
Zusätzlich können tarifliche Sonderzahlungen und Zulagen gewährt werden.
Rechte und Pflichten der Studierenden
Die Studierenden verpflichten sich:
- zur regelmäßigen Teilnahme an Unterricht und Praxis
- zur Führung der Ausbildungsnachweise
- zur aktiven Mitarbeit in Schule und Einrichtung
- zur Einhaltung von Schweigepflicht und Datenschutz
Fehlzeiten können Auswirkungen auf die Zulassung zu Prüfungen haben.
Aufgaben der Praxiseinrichtung
Die Einrichtung ist sowohl Arbeitgeberin als auch Ausbildungsort.
Praxisanleitung
Die Einrichtung benennt eine geeignete Praxisanleitung mit entsprechender fachlicher Qualifikation.
Anleitung und Begleitung
- Regelmäßige Anleitungsgespräche
- Reflexion der Praxiserfahrungen
- Begleitung von Lernprozessen
- Unterstützung bei Ausbildungsaufgaben
Zusammenarbeit mit der Fachakademie
- Teilnahme an Anleiter:innenveranstaltungen
- Austausch mit Praxislehrkräften
- Unterstützung bei Praxisbesuchen
Dokumentation
- Erstellung von Beurteilungen
- Nachweis der Praxiszeiten
- Dokumentation der Ausbildung entsprechend den Vorgaben
Was dürfen PiA-Studierende in der Einrichtung?
PiA-Studierende sind Auszubildende und Lernende.
Sie übernehmen im Verlauf der Ausbildung zunehmend Verantwortung, dürfen jedoch nicht dauerhaft als Ersatz für ausgebildete Fachkräfte eingesetzt werden.
Erstes Ausbildungsjahr
- Kennenlernen des Arbeitsfeldes
- Beobachtung pädagogischer Prozesse
- Unterstützende Tätigkeiten
Zweites Ausbildungsjahr
- Planung und Durchführung eigener Angebote
- Projektarbeit
- Übernahme gruppenbezogener Aufgaben
Drittes Ausbildungsjahr
- Übernahme komplexerer pädagogischer Aufgaben
- Vorbereitung auf die Fachkraftrolle
- Hohe Selbstständigkeit unter fachlicher Begleitung
Anrechnung au den Anstellungsschlüssel
Nach aktueller Regelung gilt:
- Im ersten Ausbildungsjahr grundsätzlich keine Anrechnung auf den Anstellungsschlüssel
- Ausnahmen können bei einer abgeschlossenen Kinderpflegeausbildung oder einem erfolgreich absolvierten SEJ bestehen
- Ab dem zweiten Ausbildungsjahr ist eine Anrechnung bis zu 100 % möglich
Es gelten die jeweils aktuellen Regelungen des BayKiBiG und der Ausführungsverordnung.
Vorteile für Bewerber:innen
- Vergütung bereits während der Ausbildung
- Hoher Praxisbezug
- Direkter Berufseinstieg
- Enge Begleitung durch Schule und Einrichtung
- Gute Übernahmechancen
- Staatlich anerkannter Berufsabschluss
- Bachelor Professional in Sozialwesen
Vorteile für Einrichtungen
- Frühzeitige Gewinnung zukünftiger Fachkräfte
- Langfristige Personalentwicklung
- Bindung qualifizierter Nachwuchskräfte
- Kontinuierliche Mitarbeit über drei Jahre
- Beitrag zur Fachkräftesicherung
Bewerbung an der Caritas-Fachakademie Bamberg
Schritt 1: Bewerbung an der Fachakademie
Die Bewerbung erfolgt per E-Mail an:
bewerbung.faks@caritas-bamberg.de
Benötigte Unterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Letztes Jahreszeugnis bzw. Abschlusszeugnis
- Nachweise über Praktika oder einschlägige Tätigkeiten
- Bei internationalen Bewerber:innen: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf Niveau B2
Schritt 2: Prüfung der Unterlagen
Die Fachakademie prüft die formalen Aufnahmevoraussetzungen sowie die persönliche Eignung.
Schritt 3: Bewerbungsgespräch
Geeignete Bewerber:innen werden zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Im Anschluss erfolgt eine Zu- oder Absage für einen Schulplatz.
Schritt 4: Suche einer PiA-Stelle
Nach Erhalt einer Schulplatzzusage beginnt die Suche nach einer geeigneten PiA-Stelle.
Hierbei unterstützt die Fachakademie durch:
- Vermittlung von Kooperationspartnern
- Bereitstellung von Stellenangeboten
- Beratung im Bewerbungsprozess
Schritt 5: Abschluss des Ausbildungsvertrages
Nach erfolgreicher Bewerbung bei einer Einrichtung wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen.
Schritt 6: Endgültige Aufnahme
Mit Vorliegen des Ausbildungsvertrages erfolgt die endgültige Aufnahme in die PiA-Ausbildung.
Tipp für Bewerber:innen
Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche nach einer PiA-Stelle. Viele Einrichtungen besetzen ihre Ausbildungsplätze bereits mehrere Monate vor Ausbildungsbeginn.
FAQs
Fragen von Bewerber:innen
Muss ich bereits einen Praxisplatz haben?
Nein. Für die Bewerbung an der Fachakademie genügt zunächst die Bewerbung um einen Schulplatz. Für den Ausbildungsbeginn wird jedoch ein Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Einrichtung benötigt.
Gibt es Kooperationspartner der Fachakademie?
Ja. Die Fachakademie arbeitet mit zahlreichen Einrichtungen zusammen und unterstützt bei der Suche nach geeigneten Praxisstellen.
Wie finde ich eine PiA-Stelle?
Viele Träger schreiben PiA-Stellen öffentlich aus. Zusätzlich empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme mit Einrichtungen.
Kann ich die Einrichtung wechseln?
Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, muss jedoch mit Einrichtung und Fachakademie abgestimmt werden.
Habe ich Ferien?
Während der Schulferien finden in der Regel Praxiszeiten statt. Der Urlaub wird grundsätzlich während der Praxiszeiten genommen.
Kann ich nebenbei arbeiten?
Grundsätzlich ja. Allerdings handelt es sich bei PiA um eine Vollzeitausbildung mit hohem Arbeits- und Lernaufwand.
Kann ich BAföG beantragen?
In der Regel nicht, da die Ausbildung vergütet wird.
Kann ich nach der Ausbildung studieren?
Ja. Der Abschluss eröffnet vielfältige Studienmöglichkeiten im sozialen und pädagogischen Bereich.
Gibt es Probezeiten?
Ja. In den Einrichtungen gelten die Regelungen des jeweiligen Ausbildungsvertrages. An der Fachakademie gilt das erste Schulhalbjahr als Probezeit.
Fragen von Einrichtungen
Welche Einrichtungen dürfen ausbilden?
Geeignet sind anerkannte sozialpädagogische Einrichtungen, die die Anforderungen der Fachakademieordnung erfüllen.
Welche Qualifikation benötigt die Praxisanleitung?
Die Praxisanleitung sollte über eine einschlägige pädagogische Qualifikation und ausreichende Berufserfahrung verfügen.
Wie häufig finden Praxisbesuche statt?
In der Regel ein bis zwei Praxisbesuche pro Schuljahr.
Welche Unterlagen müssen erstellt werden?
- Beurteilungen
- Praxisnachweise
- Dokumentation der Anleitungsgespräche (je nach Vorgabe)
Können PiA-Studierende in allen Arbeitsfeldern eingesetzt werden?
Ja. Voraussetzung ist, dass die Anforderungen der Ausbildung sowie die vorgeschriebenen Tätigkeitsfeldwechsel erfüllt werden.
Kann eine Einrichtung mehrere PiA-Studierende beschäftigen?
Ja. Dies ist ausdrücklich möglich und erwünscht, sofern eine qualitativ hochwertige Praxisanleitung gewährleistet werden kann.
Was passiert bei Schwierigkeiten während der Ausbildung?
Die Fachakademie steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung und unterstützt bei der Klärung von Fragen und Konflikten.