OptiPrax – keine Zahnpasta, trotzdem frisch!

Sie haben Abitur, Fachabitur oder bereits mehrere Semester studiert. Nicht selten sogar einen Bachelor- oder Masterabschluss in der Tasche. Den sieht man ihnen allerdings nicht an, wenn sie – wie die Studierenden der Regelausbildung auch – in Arbeitsgruppen irgendwo in der FakS die Köpfe zusammenstecken. Auf den ersten und auch den zweiten Blick unterscheiden sie sich nicht von ihren Ausbildungskolleginnen und –kollegen – und doch: Den Weg zum selben Ziel verfolgen die „OptiPraxler“ auf völlig andere Weise, als bisher an bayerischen Fachakademien üblich und vertraut.
Neue Chancen durch innovatives Konzept
Wer sich für die Teilnahme „OptiPrax“ entscheidet, wählt damit eine völlig andere Ausbildungsstruktur. Die Teilnehmer/ -innen bewerben sich gleichzeitig an der Fachakademie und bei einem anerkannten Träger sozialpädagogischer Einrichtungen. Mit diesem schließen sie einen Ausbildungsvertrag über die gesamte Ausbildungsdauer von drei Jahren ab. Der Träger verpflichtet sich, innerhalb dieses Zeitraums einen Einblick in mindestens drei verschiedene Arbeitsfelder – also beispielsweise Kindergarten, Hort und Krippe – zu ermöglichen. Während dieser drei Jahre erhalten die Auszubildenden vom Träger eine Ausbildungsvergütung. Diese beträgt im ersten Jahr 918,26€, im zweiten 968,20€ und im dritten 1014,02€. Die Teilnehmer/ -innen haben jedoch keine Schulferien mehr, sondern – wie auch in anderen Ausbildungsverhältnissen seit vielen Jahren üblich – ihren tariflich geregelten Anspruch auf Urlaubstage. Diese dürfen nicht während der Schulphasen genommen werden, die sich zu ungefähr gleichen Teilen mit der Ausbildung in der sozialpädagogischen Praxis abwechseln.
Und auch, wenn der Name „OptiPrax“ ein wenig bemüht klingt, zeigt sich die „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ in der Umsetzung weit weniger holprig. Seit dem Schuljahr 2016/17 bereichert die Variante 2 aus drei möglichen Optionen den Ausbildungskanon der Caritas-Fachakademie. Wer über (Fach-)Abitur verfügt und ein mindestens 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert hat, kann in drei Jahren den Abschluss als „staatlich geprüfte Erzieherin/ staatlich geprüfter Erzieher“ erwerben.
Wenn in drei Jahren zu schaffen sein soll, wozu man ansonsten fünf Jahre braucht, wirft das durchaus Fragen auf. Ist man automatisch „besser“, weil man Abitur gemacht hat? Natürlich vermittelt ein höherer Schulabschluss eine höhere Qualifikation, aber dieser macht nicht zwingend eine bessere Erzieherin/ einen besseren Erzieher. Der Weg dorthin will erarbeitet sein – und hier müssen die Auszubildenden in „OptiPrax“ ein deutlich höheres Arbeitspensum in Kauf nehmen. Die Praxis- und Schulphasen wechseln ohne die erholsamen Schulferien nahtlos ab und fordern Leistung in beiden Bereichen. Absprachen für Präsentationen in Kleingruppen oder gemeinsames Lernen auf Leistungsnachweise gestalten sich aufgrund dieser Wechsel deutlich schwieriger als in den Vollzeitklassen der Regelausbildung. Der Stundenplan der „OptiPraxler“ ist dichter, die Schultage sind meist länger. Und das große Angebot an Wahlpflicht- und Wahlfächern, auf das die Studierenden der Regelausbildung zugreifen können, findet im dichten Unterrichtsplan weit weniger Raum.
Und auch, wenn manche Studierenden ein wenig neidvoll auf die Bezahlung schielen, die den Auszubildenden in „OptiPrax“ eine eigene Lebensgestaltung deutlich erleichtert: Das Arbeitstempo in der Regelausbildung ist erkennbar moderater. Zwei Jahre längere Ausbildung bedeuten eben auch zwei Jahre mehr Zeit, um sich auf die Prüfung vorzubereiten.
Und die ist am Ende für alle die selbe. Denn ganz egal, welcher Ausbildungsweg eingeschlagen wird: Nur wo „Erzieherin“/“Erzieher“ draufsteht, ist auch pädagogische und fachliche Qualität drin.