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Fragen rund um deine Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)

FAQs zur Praxisintegrierten Ausbildung (PiA)

Ja. Wir arbeiten mit zahlreichen sozialpädagogischen Einrichtungen und Trägern zusammen und unterstützen dich gerne bei der Suche nach einer geeigneten PiA-Stelle. Melde dich dazu bei uns im Sekretariat. 

Viele Träger schreiben ihre PiA-Stellen direkt aus. Es lohnt sich aber auch, Einrichtungen selbst anzusprechen und sich initiativ zu bewerben. Gerne unterstützen wir dich bei der Suche. Wichtig ist eine rechtzeitige Suche. Die Plätze sind sehr begrenzt. 

Ja, grundsätzlich ist ein Wechsel möglich. Er muss jedoch frühzeitig mit der Fachakademie und den beteiligten Einrichtungen abgestimmt und von uns genehmigt werden.

PiA ist eine vergütete Vollzeitausbildung – deshalb sind Schulferien nicht automatisch Urlaub. In unterrichtsfreien Zeiten bist du in der Regel in deiner Praxiseinrichtung. Deinen Urlaub nimmst du nach den Regelungen deines Ausbildungsvertrages.

Grundsätzlich kann eine Nebentätigkeit möglich sein. Sie darf die Ausbildung jedoch nicht beeinträchtigen und muss gegebenenfalls mit deinem Arbeitgeber abgestimmt bzw. von diesem genehmigt werden.

Für die Aufnahme benötigst du entweder

Abitur/Fachabitur + mindestens 200 Stunden sozialpädagogische Praxis

oder

einen mittleren Schulabschluss und zusätzlich eine passende berufliche Vorbildung, zum Beispiel durch eine einschlägige Ausbildung, das SEJ oder entsprechende Berufserfahrung.

Nein. Für die Bewerbung an der Fachakademie genügt zunächst die Bewerbung um einen Schulplatz. Für den Ausbildungsbeginn wird jedoch ein Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Einrichtung benötigt.

Ja. Zusätzlich benötigst du mindestens 200 Stunden praktische Tätigkeit in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung.

Nein. Zusätzlich brauchst du eine berufliche Vorbildung, zum Beispiel das SEJ, eine geeignete Berufsausbildung oder einschlägige Berufserfahrung.

Nein. Für die Aufnahme in die PiA gibt es keine allgemeine Altersobergrenze.

Ja, sehr gerne. Du kannst dich auch mit im Ausland erworbenen Schul-, Berufs- oder Hochschulabschlüssen bei uns bewerben. Wir prüfen zunächst gemeinsam, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt sein können.

Wenn eine offizielle Anerkennung erforderlich ist, erfolgt die Bewertung in Bayern grundsätzlich über die zuständige Zeugnisanerkennungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Schule.

Du musst über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens B2-Niveau) verfügen, um dem Unterricht und der Ausbildung sicher folgen zu können. Bei internationalen Bewerber prüfen wir im Bewerbungsverfahren, ob die sprachlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung gegeben sind.

Geeignet sind insbesondere Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die den Vorgaben der Fachakademieordnung entsprechen. Die jeweilige Praxisstelle wird von der Fachakademie geprüft und genehmigt.

Die Praxisanleitung muss eine anerkannte pädagogische Fachkraft, beispielsweise staatlich anerkannte Erzieher, mit mehrjähriger Berufserfahrung sein.

Nicht in jedem beliebigen Arbeitsfeld. Die Praxis muss in einem für die Erzieher anerkannten sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld stattfinden.

Zusätzlich zur Hauptpraxisstelle müssen während der PiA zwei weitere Tätigkeitsfelder mit jeweils mindestens 200 Stunden kennengelernt werden. Davon sind 40 Stunden an einer Grundschule vorgesehen.

Bei PiA wechseln sich Unterricht an der Fachakademie und Praxis in der Einrichtung regelmäßig ab. In den Schulwochen findet der Unterricht bei uns statt, in den übrigen Zeiten arbeitest du in deiner Praxiseinrichtung.

Die genaue Verteilung der Schul- und Praxiszeiten wird für jedes Schuljahr in einem Jahresplan festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben. Wir haben meist einen klassischen Wochenwechsel. Während der bayerischen Schulferien bist du in der Regel in deiner Praxiseinrichtung bzw. nimmst dort deinen Urlaub nach den Regelungen deines Ausbildungsvertrages.